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Im Rahmen des Gesetzes über die Erfassung der Einnahmen besteht für den Verkäufer die Pflicht dem Käufer eine Quittung ausstellen. Gleichzeitig ist seine Pflicht angenommene Einnahme bei dem Steuerverwalter online erfassen: im Fall eines technischen Ausfalls am spätestens bis 48 Stunden.
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