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Gezeigte Vermerkungen 1 - 4 (gesamt 4)
Im Rahmen des Gesetzes über die Erfassung der Einnahmen besteht für den Verkäufer die Pflicht dem Käufer eine Quittung ausstellen. Gleichzeitig ist seine Pflicht angenommene Einnahme bei dem Steuerverwalter online erfassen: im Fall eines technischen Ausfalls am spätestens bis 48 Stunden.